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16. März 2025 | Matthias Höppner

Lastenradförderung 2025, Sachsen-Anhalt

März und September

Nachhaltige Mobilität fördern – Jetzt Lastenräder und Kleinstfahrzeuge in Sachsen-Anhalt anschaffen!

Sachsen-Anhalt geht mit gutem Beispiel voran und unterstützt die umweltfreundliche Mobilität im Rahmen des EFRE/JTF Programms 2021–2027.

Wenn Sie Ihre Transporte oder Dienstleistungen umweltfreundlicher und effizienter gestalten möchten, sind Lastenräder und andere nachhaltige Kleinstfahrzeuge die perfekte Lösung – und das Beste daran: Das Land fördert Ihre Anschaffung mit großzügigen Zuschüssen!
Im Zeitraum von 2024 bis 2026 können Landkreise, Gemeinden, öffentliche Einrichtungen sowie private Unternehmen und Vereine von einer attraktiven Förderung profitieren. Ziel ist es, durch die Anschaffung von Lastenrädern und emissionsfreien Fahrzeugen die Umweltbelastungen bei Lieferungen und Dienstleistungen zu verringern. Diese Fahrzeuge tragen nicht nur zur Reduzierung von CO₂-Emissionen bei, sondern sind auch platzsparend und ideal für die Nutzung in urbanen Gebieten.

Was wird gefördert?
Gefördert werden Lastenräder, die eine Mindestladung von 20 Kilogramm ermöglichen und überwiegend in Sachsen-Anhalt für den Transport von Lasten oder für Dienstleistungen genutzt werden. Die Förderung gilt auch für emissionsfreie Kleinstfahrzeuge, die mit einem Antriebssystem ausgestattet sind, das den Umweltstandards entspricht und über eine Allgemeine Betriebserlaubnis nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) verfügen.

Wie hoch ist die Förderung?
Für Landkreise und Gemeinden gibt es eine 90-prozentige Förderung, was bedeutet, dass diese Akteure nur einen kleinen Teil der Kosten selbst tragen müssen. Öffentliche Einrichtungen, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Unternehmen und Vereine erhalten eine Förderung von bis zu 60%. Diese Unterstützung erleichtert den Umstieg auf umweltfreundlichere Mobilitätslösungen erheblich.

Wann können Sie Anträge stellen?
Die Antragstellung ist zweimal jährlich möglich: vom 15. März bis 31. März und vom 15. September bis 30. September. Nutzen Sie diese Chancen, um Ihre umweltfreundliche Mobilität zu stärken!

Wer kann sich bewerben?
Die Förderung richtet sich an öffentliche und private Einrichtungen sowie Unternehmen in Sachsen-Anhalt, die Lastenräder oder Kleinstfahrzeuge für den Transport von Waren oder Dienstleistungen einsetzen möchten. Privatpersonen können leider nicht von dieser Förderung profitieren.

Wie geht es weiter?
Erfahren Sie mehr über die genauen Förderbedingungen und wie Sie Ihren Antrag stellen können, auf der Webseite des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt. Besuchen Sie einfach www.sachsen-anhalt.de/lastenradfoerderung oder scannen Sie den QR-Code auf der Seite für weitere Informationen und zur Antragstellung.
Nutzen Sie die Chance, von der Unterstützung des Landes zu profitieren und setzen Sie auf eine nachhaltige Zukunft – mit Lastenrädern und Kleinstfahrzeugen, die Ihre Mobilität revolutionieren!

Die Antragstellung ist jeweils in der Zeit vom 15.03.—31.03. und vom 15.09.—30.09. möglich.

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